DMS – das passende Dokumentenmanagementsystem für Sie
Archivierung nach GoBD – Suchen und Finden – Wir unterstützen Sie dabei
Es gelten im Bereich der Steuergesetzgebung die Regeln zur Archivierung von steuerlich relevanten Unterlagen. Darunter fallen auch E-Mails und deren Anhänge, wenn sie denn einem steuerlichen Vorgang zuzuordnen sind. Alle Unternehmen sind dazu verpflichtet. Da es bislang keine Prüfungspraxis und auch keine Rechtsprechung gibt, sind die Aussagen und Empfehlungen sehr vielfältig.
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form, sowie zum Datenzugriff, sind eine Verwaltungsanweisung des Bundesministerium der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland, in Kraft getreten am 31.12.2014, neu gefasst am 01.01.2020, erlassen aufgrund Art. 108 Abs. 7 GG.
Wir haben nach einer passenden Lösung für Unternehmen von 5 bis 50 Benutzer gesucht und uns für ecoDMS entschieden. Wir sind für dieses Produkt geschult und zertifiziert.
Darüber hinaus unterstützen wir bei der Erstellung des Verfahrensverzeichnisses, das sie als Unternehmer den Finanzbehörden bei einer Prüfung vorlegen müssen.
Als Pioniere in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit schließt sich hier der Kreis.